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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Group Austria – besser leben mit Bildung

Stand 10/2025

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB 

Group Austria – besser leben mit Bildung, eingetragener Bildungsverein ZVR 462401929, Tuchlauben 7a, 1010 Wien– Austria – www.group-austria.at/ www.trainingsakademie.at/www.web-seminar.at/ trainingsakademie.online

–  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

  1. Geltungsbereich 

1. Geltung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte der Group Austria – besser leben mit Bildung (im Folgenden kurz „Group Austria“) mit ihren Kunden über Produkte und Dienstleistungen.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

1.3 Für das Vertragsverhältnis gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, veröffentlicht unter:

1.4 Tritt „Group Austria“ als Vermittler für andere Rechtsträger auf, so kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Rechtsträger und dem Kunden zustande. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vertretenen Rechtsträgers.

1.5 Die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vertretenen Rechtsträgers ergeben sich aus der Anmeldung. Zertifizierungen der „Group Austria“ (z. B. Ö-Cert, ISO 17024) gehen in diesen Fällen nicht auf den Rechtsträger über.

1.6 Sämtliche Zertifizierungen (z. B. Ö-Cert, ISO 17024) verbleiben bei „Group Austria“. Eine Übertragung auf Kunden oder Dritte, insbesondere das Recht zur Verwendung der Zertifizierungslogos oder -nachweise, ist ausgeschlossen.

2. Leistungsumfang

2.1 Die „Group Austria“ führt offene Veranstaltungen gemäß den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Beschreibungen in ihren Foldern sowie auf den Bildungsplattformen

2.2 Darüber hinaus können Fort- und Weiterbildungen auch individuell oder ohne öffentliche Ankündigung (z. B. Inhouse-Schulungen, Spezialformate) abgehalten werden. Auch für diese Veranstaltungen gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Es liegt ein reiner Wissensvermittlungsvertrag vor, es sei denn, es wird im jeweiligen Lehrinhalt ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesagt. Insbesondere wird kein bestimmter Ausbildungserfolg, Prüfungserfolg oder beruflicher Erfolg geschuldet. Maßgeblich ist, dass die vereinbarten und zugesagten Lehrinhalte im Unterricht vermittelt werden.
Die Bezeichnung eines Lehrgangs oder Seminars kann aus organisatorischen Gründen angepasst werden, sofern der inhaltliche Schwerpunkt unverändert bleibt.

3. Rechtswirksamkeit eines Geschäftes

3.1 Für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages mit der „Group Austria“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 3.1.1 Vollendung des 18. Lebensjahres für Lehrgangsteilnehmer:innen (bei minderjährigen Teilnehmer:innen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten),
  • 3.1.2 Erfüllung der im Anforderungsprofil des jeweiligen Lehrgangs beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen, welche unter www.group-austria.at, www.trainingsakademie.at, www.web-seminar.at oder www.trainingsakademie.online veröffentlicht sind,
  • 3.1.3 Übermittlung der verlangten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sowie des ausgefüllten Anmeldeformulars per Post, E-Mail oder Online-Anmeldung im Web-Shop,
  • 3.1.4 Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die „Group Austria“ per E-Mail,
  • 3.1.5 Unterbleiben eines Rücktritts gemäß Punkt 4 und 5 dieser AGB bzw. ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist.

3.2 Die „Group Austria“ behält sich das Recht vor, Anmeldungen für Lehrgänge oder Seminare aus organisatorischen oder fachlichen Gründen abzulehnen (z. B. bei Nichterfüllung von Zulassungsvoraussetzungen oder Überschreitung der Teilnehmerzahl). Die Anzahl der Teilnehmer:innen ist aus Qualitätsgründen beschränkt; die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

3.3 Für Kombinationsangebote von Präsenz- und Onlinelehrgängen besteht eine Kooperation der genannten Plattformen. Auch hier gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Group Austria“.

3.4 Wird die von der „Group Austria“ festgelegte Mindestteilnehmerzahl bis zum Start eines Präsenz- oder Onlinelehrgangs bzw. Seminars nicht erreicht, ist die „Group Austria“ berechtigt, den Lehrgang abzusagen oder einen Ersatztermin innerhalb von drei Monaten anzubieten. Im Falle einer Absage werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Wird ein Ersatztermin genannt, können Teilnehmer:innen kostenfrei zurücktreten, wenn der Ersatztermin für sie nachweislich unzumutbar ist.

4. Rücktrittsbelehrung im Fernabsatz nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG, Österreich) – Onlineprodukte

4.1 Bestellung und Vertragsabschluss
Der Kunde/die Kundin hat über unser Internetportal die Möglichkeit, die dort angeführten Produkte mittels Online-Formular oder E-Mail zu bestellen. Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems liegt noch kein rechtsverbindliches Angebot der „Group Austria“ vor, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden/die Kundin, ein Angebot zur Buchung eines Ausbildungslehrgangs gemäß den AGB abzugeben.

Durch Anklicken des Funktionsbuttons „Bestätigen und Abschluss“ gibt der Kunde/die Kundin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lehrgangs oder weiteren Bildungsangebots ab. Telefonische Bestellungen sind rechtlich gleichwertig wirksam wie Online-Bestellungen. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung durch die „Group Austria“ zustande.

4.2 Belehrung über das Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge
4.2.1 Kunden/Kundinnen, die Verbraucher:innen im Sinne des § 1 KSchG sind, können von einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) oder von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab:

  • dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, oder
  • dem Tag, an dem der Kunde/die Kundin die Ware erhält (bei Warenlieferungen).

4.2.2 Der Rücktritt kann formfrei durch eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) an folgende Adresse erfolgen:

Group Austria
Tuchlauben 7a
1010 Wien
E-Mail: office@group-austria.at

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

4.2.3 Die „Group Austria“ stellt nach Eingang der Rücktrittserklärung eine Bestätigung über deren Erhalt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) zur Verfügung.

4.2.4 Der Kunde/die Kundin hat im Rahmen der Anmeldung ausdrücklich die Möglichkeit zu erklären, dass „Group Austria“ bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen darf.
Der Kunde/die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass er/sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch „Group Austria“ das Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 und Z 11 FAGG).

4.3 Rücktrittsfolgen
4.3.1 Im Falle des Rücktritts erstattet die „Group Austria“ alle vom Kunden/der Kundin geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden/der Kundin wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

4.3.2 Hat der Kunde/die Kundin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, so hat er/sie im Falle des Rücktritts einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang.

4.3.3 Mit Eingang der Rücktrittserklärung bei der „Group Austria“ wird der Zugang zum Download-Center bzw. virtuellen Klassenzimmer automatisch gesperrt, und zuvor übermittelte Zugangscodes verlieren ihre Gültigkeit.

4.4 Ausschluss des Rücktrittsrechts
Kein Rücktrittsrecht besteht bei:

  • Verträgen über Dienstleistungen, wenn die „Group Austria“ die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden/der Kundin begonnen wurde (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG),
  • Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte (z. B. Lernplattformen, Downloads), wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisnahme des Kunden/der Kundin vom Verlust des Rücktrittsrechts begonnen hat (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).

5. Rücktritt

5.1 Rücktritt nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
5.1.1 Kunden/Kundinnen, die Verbraucher:innen im Sinne des § 1 KSchG sind, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt ab Vertragsabschluss (bei Dienstleistungen) bzw. mit Erhalt der Ware (bei Warenlieferungen).

5.1.2 Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Er muss jedoch durch eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) erfolgen und an folgende Kontaktadresse gerichtet sein:

Group Austria – besser leben mit Bildung
Tuchlauben 7a
1010 Wien
E-Mail: office@group-austria.at

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.

5.1.3 Nach Eingang der Rücktrittserklärung stellt „Group Austria“ eine Bestätigung über deren Erhalt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) zur Verfügung.

5.1.4 Hat der Kunde/die Kundin bei der Anmeldung ausdrücklich verlangt, dass „Group Austria“ bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt, und hat „Group Austria“ den Vertrag vollständig erfüllt, so erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig (§ 18 Abs. 1 Z 1 und Z 11 FAGG).

5.2 Rücktritt nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
5.2.1 Kunden/Kundinnen, die Verbraucher:innen im Sinne des § 1 KSchG sind, können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3a KSchG zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung maßgebliche Umstände, die „Group Austria“ im Zuge der Vertragsverhandlungen ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

5.2.2 Maßgebliche Umstände sind insbesondere:

  • die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung der „Group Austria“ erbracht oder vom Kunden/der Kundin genutzt werden kann,
  • die mögliche, aber vom Kunden/der Kundin selbst abzuklärende Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
  • die mögliche, aber vom Kunden/der Kundin selbst abzuklärende Aussicht auf eine öffentliche Förderung,
  • die mögliche, aber vom Kunden/der Kundin selbst abzuklärende Aussicht auf einen Kredit.

5.2.3 Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt, sobald für den Kunden/die Kundin erkennbar ist, dass die vorstehenden Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten, und er/sie eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens 14 Tage nach vollständiger Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

6. Lieferung des Lehrmaterials / Zugang zum Download-Center bzw. virtuellen Klassenzimmer

6.1 Nach Wahl der „Group Austria“ stellt diese dem Kunden/der Kundin Lehrgangsunterlagen über ihre Bildungsplattformen (www.trainingsakademie.at, www.trainingsakademie.online, www.web-seminar.at) zum Download oder zur Ansicht bereit. Ein Rechtsanspruch auf Übermittlung von Lehrgangsunterlagen in ausgedruckter Form besteht nicht. Die Zurverfügungstellung der Lehrgangsunterlagen erfolgt nach Rechtswirksamkeit des Vertrages (Punkt 3. dieser AGB) und Zahlung des Entgelts bzw. der ersten vereinbarten Rate vor Lehrgangsbeginn.

6.2 Bei digitalen Inhalten werden die wesentlichen Merkmale, technischen Anforderungen sowie etwaige Interoperabilitäts- und Kompatibilitätsbeschränkungen gemäß den Transparenzpflichten des Digital Services Act (DSA) offengelegt. Die Kunden/Kundinnen werden vor Vertragsabschluss und während der Nutzung klar und verständlich über diese Bedingungen informiert.

6.3 Der Zugang zu digitalen Inhalten (z. B. virtuelle Klassenzimmer, Download-Center, Lernplattformen) kann den Einsatz von Cookies oder ähnlichen Technologien erfordern. Cookies, die nicht technisch erforderlich sind, werden nur nach ausdrücklicher Einwilligung gesetzt. Die Kunden/Kundinnen erhalten im Rahmen eines Einwilligungsmanagements (Cookie-Banner) transparente Informationen über Zweck, Dauer und Empfänger solcher Cookies und können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

6.4 Technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der „Group Austria“ liegen (z. B. Ausfälle von Internetanbietern oder Hosting-Providern), begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

7. Entgelt 

7.1 Es gelten, sofern in der Anmelde-/Auftragsbestäagung der ”Group Austria” an den Kunden nichts anderes vereinbart ist, die in den aktuellen Katalogen, sowie auf den Bildungsplanormen bzw. im Anmeldeformular genannten Richtpreise in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise für offene Veranstaltungen verstehen sich pro Person. 

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Das vereinbarte Entgelt ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Vertrages (siehe Punkt 3) zur Gänze fällig. Die Überweisung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass das Entgelt spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto der „Group Austria“ gutgeschrieben ist.

8.2 Erfolgt die Ausstellung einer Rechnung erst nach Eintritt der Rechtswirksamkeit des Vertrages, so beginnt der Fristenlauf für die Fälligkeit mit dem Datum der Anmeldung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.3 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann zwischen einer elektronischen Rechnung und einer kostenlosen Papierrechnung wählen. Die „Group Austria“ übermittelt Rechnungen elektronisch an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder auf ausdrücklichen Wunsch per Post. Eine elektronisch übermittelte Rechnung gilt spätestens um 24:00 Uhr des auf den Versand folgenden Tages als zugestellt.

8.4 Transparenzpflichten gemäß Omnibus-Richtlinie: Vor Abgabe der Vertragserklärung wird der Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern, Abgaben und sonstigen Kosten, klar und verständlich ausgewiesen. Etwaige zusätzliche Gebühren (z. B. für optionale Prüfungen oder Zusatzleistungen) werden gesondert und vor Vertragsabschluss transparent dargestellt.

8.5 Zahlungsmittel: Sämtliche angebotenen Zahlungsmittel (z. B. Banküberweisung, ggf. Kreditkarte oder Online-Zahlungsdienste) werden vor Vertragsabschluss klar ausgewiesen. Für die Nutzung der Zahlungsmittel werden keine über die tatsächlichen Kosten hinausgehenden Entgelte berechnet.

9. Ratenfälligkeit

9.1 Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird eine Ermäßigung auf die gesamte Lehrgangsdauer in Höhe von EUR 36,00 gewährt.

9.2 Kommt es bei Bankeinzügen infolge nicht gedeckter Konten zu einer Rückbuchung eingezogener Entgelte, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin der „Group Austria“ die vom Bankinstitut tatsächlich in Rechnung gestellten Rückbuchungskosten zu ersetzen. Zusätzlich wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 erhoben.

9.3 Die Lehrgangsgebühr stellt einen Gesamtpreis dar und umfasst sämtliche Ausbildungskosten für die im Anmeldeformular genannte voraussichtliche Lehrgangsdauer, soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben. Etwaige Zusatzkosten (z. B. Prüfungsgebühren für externe Zertifizierungen) werden vor Vertragsabschluss gesondert und transparent ausgewiesen.

9.4 Im Falle einer Ratenvereinbarung werden Anzahl, Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten dem Teilnehmer/der Teilnehmerin vor Vertragsabschluss klar und verständlich mitgeteilt.

10. Bearbeitungskosten für Ratenzahlungsvereinbarung

10.1 Diese Bearbeitungskosten gelten ausschließlich für Präsenzlehrgänge bzw. Kombinationsangebote im Sinne von Punkt 3 dieser AGB.

10.2 Im Falle einer Teilzahlung (maximal sechs Teilbeträge) wird ein einmaliger Bearbeitungszuschlag von EUR 50,00 zum Gesamtentgelt erhoben.

10.3 Im Falle einer mehrmonatigen Ratenzahlung (bis maximal sechs Raten bei automatischem Bankeinzug) wird ein einmaliger Bearbeitungszuschlag von EUR 100,00 zum Gesamtentgelt erhoben.

10.4 Die letzte Rate ist spätestens zwei Tage vor Abnahme der Lehrgangsabschlussprüfung an die „Group Austria“ zu bezahlen. Andernfalls kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Lehrgangsabschlussprüfung so lange ausgeschlossen werden, bis die vollständige Zahlung geleistet wurde.

10.5 Kommt es bei Bankeinzügen oder Überweisungen infolge nicht gedeckter Konten zu einer Rückbuchung eingezogener Entgelte, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin der „Group Austria“ die vom Bankinstitut tatsächlich in Rechnung gestellten Rückbuchungskosten zu ersetzen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00 erhoben.

10.6 Terminverlust
Gerät der Kunde/die Kundin bei Raten- oder Teilzahlungen mit einer Rate in Verzug und leistet er/sie trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, wird der gesamte noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig.

11. Lehrgangsgebühr – ein Preis für alle Leistungen

(außer für zusätzliche, ausdrücklich gewünschte Prüfungsgebühren wie ISO 17024-Zertifizierungen usw.)

11.1 Die im Anmeldeformular und in der Produktbeschreibung angeführten Gebühren sind Gesamtpreise und enthalten sämtliche Steuern und Abgaben. Im Preis inbegriffen sind alle für einen erfolgreichen Abschluss notwendigen Leistungen für die im Anmeldeformular angegebene Dauer, wie z. B. Bereitstellung der Lehrgangsunterlagen, Korrektur der Hausarbeiten und/oder Fallstudien, einmalige Besuche der Lehrgänge, Nutzung des Download-Centers bzw. virtuellen Klassenzimmers sowie die Ausstellung des Abschlusszertifikates, soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben.

11.2 Zusätzliche Kosten entstehen nur für ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen (z. B. Prüfungsgebühren für externe Zertifizierungen wie ISO 17024). Diese werden vor Vertragsabschluss klar ausgewiesen.

11.3 Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, die über die üblichen Grundtarife hinausgehen. Seitens der „Group Austria“ werden für den Download von Material keine weiteren Gebühren in Rechnung gestellt.

11.4 Sofern Preise auf Basis einer automatisierten Entscheidungsfindung oder Auswertung des Nutzerverhaltens („personalisierte Preise“) angeboten werden, wird dies vor Vertragsabschluss klar und transparent offengelegt.

11.5 Die „Group Austria“ ist als gemeinnütziger Verein gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) von der Umsatzsteuer befreit. Alle angegebenen Preise sind daher Endpreise.

12. Mahngebühren
12.1 Für Mahnungen werden dem Kunden/der Kundin angemessene Mahnspesen in Rechnung gestellt. Diese betragen je Mahnung pauschal EUR 10,00, sofern die Mahnung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist.

13. Inkassogebühren
13.1 Nach erfolgloser Mahnung kann die „Group Austria“ ein Inkassoinstitut oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Einbringlichmachung betrauen. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die dadurch entstehenden, notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu ersetzen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

13.2 Für Inkassoinstitute gilt die Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 141/1996 idF BGBl II 118/2002.

13.3 Wird ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut, so sind die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Honorarrichtlinien (AHK) vom Schuldner/der Schuldnerin zu ersetzen.

14. Förderungszusagen bzw. Finanzierungszusagen

14.1 Im Falle der Zusage einer Finanzierung oder Förderung der Ausbildung durch Dritte (z. B. AMS, WAFF, Banken, sonstige Förderstellen) gilt Folgendes: Der Kunde/die Kundin tritt seine/ihre diesbezüglichen Zahlungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Dritten zahlungshalber an die „Group Austria“ ab; diese nimmt die Abtretung an.

14.2 Der Kunde/die Kundin ermächtigt die jeweilige Förderstelle oder das finanzierende Unternehmen, der „Group Austria“ jene Informationen offenzulegen, die für die Abwicklung der Zahlung erforderlich sind. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.

14.3 Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, die einschlägigen Förderrichtlinien und Finanzierungszusagen einzuhalten. Bei schuldhafter – auch fahrlässiger – Verletzung dieser Pflichten und daraus resultierendem Wegfall der Finanzierung bleibt die persönliche Zahlungsverpflichtung gegenüber der „Group Austria“ bestehen.

14.4 Die Zahlung erfolgt in diesem Fall direkt durch den Kunden/die Kundin auf das bekannt gegebene Konto (IBAN AT172011128114546400, BIC GIBAATWW).

14.5 „Group Austria“ ist nicht verpflichtet, bereits erhaltene Zahlungen zurückzuerstatten, wenn sie selbst leistungs- und erfüllungsbereit war und die Verhinderung der Auszahlung nicht aus ihrer Sphäre verursacht wurde.

15. Verzugszinsen

15.1 Bei Verzug mit der Zahlung von Geldforderungen schuldet der Kunde/die Kundin Verzugszinsen.

  • Gegenüber Verbraucher:innen betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 % pro Jahr (§ 1333 Abs 2 ABGB).
  • Gegenüber Unternehmer:innen betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 456 UGB).

15.2 Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. „Group Austria“ behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen bei Zahlungsverzug solange vom Besuch des Lehrgangs auszuschließen, bis die rückständigen Entgelte und/oder Raten vollständig beglichen sind.

15.3 Leistet der Kunde/die Kundin auf eine nach Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung von „Group Austria“ nicht, gerät er/sie durch diese Mahnung in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.

15.4 Der Schuldner/die Schuldnerin einer Entgeltforderung kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.

  • Gegenüber Verbraucher:innen gilt dies nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
  • Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, gerät ein Unternehmer/eine Unternehmerin spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

16. Kundenstorno „Präsenzlehrgang vor Ort oder digital“

16.1 Ohne Vorliegen eines nach diesen Bedingungen oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Rücktrittsgrundes kann der Kunde/die Kundin vom Vertrag gegen Bezahlung einer Stornopauschale zurücktreten. Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben davon unberührt.

16.2 Die Stornopauschale beträgt:

  • bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn: 50 % des gesamten Teilnahmebetrages,
  • bei Rücktritt ab Kurs-/Seminarbeginn: 100 % des Teilnahmebetrages.

16.3 Dem Kunden/der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der „Group Austria“ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

16.4 (nur bei reinen Online-Produkten) Beginnt die Leistungserbringung (z. B. Zugang zu digitalen Lerninhalten) vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden/der Kundin und Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts, besteht nach § 18 FAGG kein Rücktrittsrecht.

17. Ausschluss von Veranstaltungen

17.1 Für sämtliche Veranstaltungen – unabhängig davon, ob diese in den Seminarräumen am Veranstaltungsort, in virtuellen Räumen (z. B. über Zoom) oder in Peergroups bzw. Coachingeinheiten online stattfinden – gilt die jeweils bekanntgemachte Hausordnung sowie der Verhaltenskodex des Veranstalters. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, diese Bestimmungen einzuhalten und erklären mit ihrer Anmeldung ausdrücklich ihre Zustimmung zum Verhaltenskodex.

Bei Verstößen kann die Veranstaltungsleitung im Einzelfall eine Verwarnung aussprechen. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffende Person mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht.

17.2 Ausschlussrecht des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt, Lehrgangsteilnehmer:innen vom weiteren Besuch des Lehrgangs und/oder Seminars auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei:

  • ungebührlichem Verhalten,
  • Verstößen gegen den Verhaltenskodex,
  • unangemessenem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmer:innen oder Dozent:innen,
  • Störungen oder Behinderungen des Unterrichts,
  • Verstößen gegen die Hausordnung,
  • herabwürdigenden Äußerungen oder Handlungen im Zusammenhang mit dem Lehrgang, auch in sozialen Medien.

Im Falle eines begründeten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Lehrgangs- oder Seminarentgelte.

Beispiel:
Ein:e Teilnehmer:in beleidigt wiederholt andere Kursteilnehmer:innen oder greift Dozent:innen unangemessen – schriftlich oder mündlich, sei es während eines Trainings in Präsenz oder online, in einer Online-Peer-Group oder durch abfällige Kommentare in sozialen Medien – an. Trotz Verwarnung, Hinweisen und dem Versuch einer Einigung wird das Verhalten fortgesetzt. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den/die Teilnehmer:in mit sofortiger Wirkung vom Lehrgang auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren besteht nicht.

17.3 Ausschluss ohne Verschulden
Die „Group Austria“ behält sich weiters das Recht vor, Lehrgangsteilnehmer:innen aus organisatorischen Gründen oder bei Vorliegen sonstiger sachlicher Gründe vom weiteren Besuch des Lehrgangs und/oder Seminars auszuschließen. In diesem Fall wird das bereits entrichtete Entgelt anteilig rückerstattet. Der Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt und tritt mit Zugang der Mitteilung beim Kunden/bei der Kundin in Kraft.

Beispiel:
Ein:e Teilnehmer:in beleidigt wiederholt andere Kursteilnehmer:innen oder greift Dozent:innen unangemessen – schriftlich oder mündlich, sei es während eines Trainings in Präsenz oder online, in einer Online-Peer-Group oder durch abfällige Kommentare in sozialen Medien – an. Trotz Verwarnung, Hinweisen und dem Versuch einer Einigung wird das Verhalten fortgesetzt. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den/die Teilnehmer:in mit sofortiger Wirkung vom Lehrgang auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren besteht nicht.

17.3 Ausschluss ohne Verschulden
Die „Group Austria“ behält sich weiters das Recht vor, Lehrgangsteilnehmer:innen aus organisatorischen Gründen oder bei Vorliegen sonstiger sachlicher Gründe vom weiteren Besuch des Lehrgangs und/oder Seminars auszuschließen. In diesem Fall wird das bereits entrichtete Entgelt anteilig rückerstattet. Der Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt und tritt mit Zugang der Mitteilung beim Kunden/bei der Kundin in Kraft.

18. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftungsausschluss

18.1 Die „Group Austria“ schuldet ausschließlich die Vermittlung von Wissen und dessen praktischer privater Umsetzung in dem Umfang, wie in der jeweiligen Kursbeschreibung auf den Websites (www.group-austria.at, www.web-seminar.at, www.trainingsakademie.at, www.trainingsakademie.online) oder im zu Kursbeginn gültigen Katalog angegeben.

18.2 Mit erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs wird keine Gewähr für einen beruflichen oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen. Die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse berechtigen nicht zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung oder zur Ausübung reglementierter Berufe. Nur dort, wo eine Berufsausbildung ausdrücklich unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen zugesagt wird, liegt nach Rechtsauffassung der „Group Austria“ eine entsprechende Qualifikation vor. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft die jeweils zuständige Behörde oder Berufsvertretung.

18.3 Haftung
Eine Haftung der „Group Austria“ ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um

  • Personenschäden oder
  • Schäden aus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen handelt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet „Group Austria“ nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für bloße Vermögensschäden, Folgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18.4 Verjährung
Für Unternehmergeschäfte gilt eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

18.5 Haftungshöchstgrenze
Die Höhe allfälliger Ersatzansprüche ist auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt (derzeit EUR 1.000.000,00).

18.6 Förderungen und Berufsberechtigungen
Eine Haftung für die erfolgreiche Zuteilung oder Einbringlichkeit einer Förderung sowie für die Erlangung einer Berufsberechtigung ist ausgeschlossen. „Group Austria“ weist lediglich auf bestehende Möglichkeiten hin, vertritt jedoch nicht die Förderstellen, Gewerbebehörden oder sonstige Berufsvertretungen. Das Risiko der Förderung oder Genehmigung liegt beim Kunden/bei der Kundin.

18.7 Wirtschaftliche Verwendbarkeit
„Group Austria“ übernimmt keine Gewähr dafür, dass Aus- und Fortbildungen für die individuellen wirtschaftlichen Zwecke des Kunden/der Kundin verwendbar sind. Dieses Risiko liegt beim Kunden/bei der Kundin.

18.8 Erweiterung des Haftungsausschlusses
Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Vortragenden, das Personal, die Standortleitung, die Geschäftsführung sowie für Lieferanten, Erfüllungsgehilfen und sonstige Beteiligte.

18.9 Terminverschiebungen
Nachteile, die den Teilnehmer:innen aus Terminverschiebungen, Änderungen oder durch den Wechsel des Veranstaltungsortes entstehen, können nicht im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden, sofern nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt.

18.10 Veröffentlichungen
Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit von Publikationen, Informationsunterlagen oder Quellen wird keine Haftung übernommen.

18.11 Ausschlussfälle
Im Falle eines Ausschlusses nach § 17 dieser AGB besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung.

18.12 Zeugnisse
Von der „Group Austria“ ausgestellte Lehrgangszeugnisse sind grundsätzlich Zertifikate einer privaten Akademie und beinhalten keinen Rechtsanspruch auf staatliche Anerkennung.

18.13 Digitale Bildungsangebote
Der Kunde/die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung sämtlicher Online-Bildungsangebote (z. B. virtuelle Akademie, Websites) mit Risiken wie Viren, Malware, Hackerangriffen oder Systemausfällen verbunden sein kann. „Group Austria“ übernimmt hierfür keine Haftung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

18.14 IT-Sicherheit
„Group Austria“ gestaltet alle digitalen Angebote nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der Vorgaben der NIS-2-Richtlinie. Eine vollständige Sicherheit kann jedoch nicht garantiert werden. Jede:r Nutzer:in ist verpflichtet, durch eigene Schutzmaßnahmen (z. B. Virenscanner) zur Sicherheit beizutragen.

18.15 Künstliche Intelligenz (KI)
Soweit in Online-Angeboten KI-gestützte Systeme eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich zur Unterstützung des Lernprozesses. Eine Haftung für fehlerhafte Ergebnisse der KI ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der „Group Austria“ vorliegt.

18.15 Datenschutz / DSGVO
Die „Group Austria“ verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Internationale Datentransfers erfolgen nur, soweit ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Art. 44 ff DSGVO gewährleistet ist (z. B. durch Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln).

Personenbezogene Daten werden – soweit technisch möglich und zumutbar – pseudonymisiert oder anonymisiert verarbeitet, insbesondere bei der Nutzung von Online-Lernplattformen und Analysetools.

Für Datenverluste, Missbrauch oder unbefugte Zugriffe Dritter im Rahmen internationaler Datenübertragungen übernimmt die „Group Austria“ keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Rechte der Teilnehmer:innen nach Art. 12 ff DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) bleiben unberührt.

18.16 Einsatz von KI-Systemen (AI Act)
Im Rahmen einzelner Bildungsangebote können unterstützend Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) eingesetzt werden. Die „Group Austria“ achtet hierbei auf die Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere der europäischen KI-Verordnung (AI Act), sobald diese verbindlich in Kraft tritt.

Die Nutzung von KI-Systemen dient ausschließlich der Unterstützung des Lernprozesses; es besteht kein Anspruch auf bestimmte Ergebnisse, Bewertungen oder Entscheidungen durch KI. Eine Haftung der „Group Austria“ für Fehler, Auslassungen oder fehlerhafte Ergebnisse von KI-Systemen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

19. Unterbrechung eines Lehrganges
19.1 Unterbricht ein:e Lehrgangsteilnehmer:in einen bereits begonnenen Lehrgang, so hat dies keinen Einfluss auf die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Er/Sie ist berechtigt, den abgebrochenen Lehrgang zu einem späteren, ein Jahr nicht übersteigenden Zeitpunkt fortzusetzen, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

19.2 Die „Group Austria“ ist berechtigt, Lehrinhalte organisatorisch und inhaltlich zu aktualisieren oder Veranstaltungsorte zu ändern. Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht, soweit die Änderungen zumutbar sind und den Gesamtcharakter des Lehrgangs nicht wesentlich beeinträchtigen.

20. Sonstige Umstiegskosten
20.1 Will der Kunde/die Kundin während des laufenden Lehrgangs oder Seminars zu einem Lehrgang oder Seminar eines anderen Typs wechseln, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 erhoben. Dem Kunden/der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der „Group Austria“ ein geringerer Aufwand entstanden ist.. 

21. Anwesenheitspflicht – Präsenz- und Online-Lehrgänge sowie Seminare

21.1 Soweit in den einzelnen Lehrgängen nicht ausdrücklich anders geregelt, ist für den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs und/oder Seminars eine Mindestanwesenheit von 75 % der vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten erforderlich.

21.2 Kann diese Mindestanwesenheit nicht nachgewiesen werden, wird grundsätzlich kein positives Abschlusszeugnis ausgestellt. Ausnahmen gelten nur, wenn individuelle Voraussetzungen (z. B. Anrechnungsmöglichkeiten aus anderen Ausbildungen, nachweisbare gleichwertige Qualifikationen) vorliegen.

21.3 Versäumte oder nicht bestandene Kursteile und Prüfungen können – soweit organisatorisch möglich – nachgeholt werden. Ein einmaliges Wiederholen ist kostenfrei (gemäß Prüfungsordnung). Darüber hinausgehende Wiederholungen oder Nachholungen sind kostenpflichtig; die Höhe der Kosten wird den Teilnehmer:innen vorab bekanntgegeben.

21.4 Ein Abschlusszeugnis kann nur erteilt werden, wenn alle vorgeschriebenen Teilbereiche erfolgreich absolviert und positiv beurteilt wurden.

22. Lehrgangsorganisation

22.1 Die „Group Austria“ behält sich das Recht vor, Präsenzlehrgangs- und Seminartermine zu verschieben, den Veranstaltungsort zu ändern oder Lehrgänge abzusagen. Im Falle einer gänzlichen Absage wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr vollständig zurückerstattet.

22.2 Eine Absage oder Änderung kann insbesondere erfolgen aufgrund

  • organisatorischer Notwendigkeiten (z. B. Erkrankung der Vortragenden, Ausfall technischer Systeme),
  • zu geringer Teilnehmerzahl oder
  • sonstiger sachlicher Gründe.

22.3 Im Falle einer Terminänderung oder -verschiebung werden die Teilnehmer:innen unverzüglich schriftlich oder mündlich informiert.
Ein geänderter Termin gilt als zumutbar, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegt und in einem vergleichbaren organisatorischen Rahmen durchgeführt wird. Ist ein Ersatztermin nachweislich unzumutbar (z. B. aufgrund beruflicher Verpflichtungen, gesundheitlicher Gründe, familiärer Betreuungspflichten oder wesentlicher organisatorischer Erschwernisse), können Teilnehmer:innen kostenfrei zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet, wobei anteilig die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen in Abzug gebracht werden.

22.4 Die „Group Austria“ behält sich das Recht vor, laufende Lehrgänge aufgrund gesunkener Teilnehmerzahlen zusammenzulegen oder in einen anderen Lehrgang mit im Wesentlichen gleichen Ausbildungsinhalten zu integrieren, soweit dies den Teilnehmer:innen zumutbar ist.

22.5 Die „Group Austria“ ist berechtigt, den Ablaufplan sowie die Lehrinhalte im Rahmen von Verbesserungen, Aktualisierungen oder pädagogisch-didaktischen Notwendigkeiten zu ändern, soweit der Gesamtcharakter des Lehrgangs nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

23. Urheberrechtschutz

23.1 Das Werknutzungsrecht, insbesondere das Be-, Ver-, Abänderungs- und Verbreitungsrecht  der in den Lehrgangsunterlagen enthaltenen Lehrinhalte steht ausschließlich der „GroupAustria“ zu. Ein Nachdruck, Kopieren oder eine sonstige Vervielfälagung und / oder Verbreitung von Lehrgangsunterlagen, insbesondere von Skripten/Videos und Handouts oder sonstiger Unterlagen, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der „Group Austria”. Verstöße gegen den Urheberrechtschutz werden urheberrechtlich verfolgt. Im Rahmen der Veranstaltung überlassenen Dokumentaaonen und Seminarunterlagen und verwendete So/ware sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfälagt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für die elektronische Übermiflung von Bild-und Textunterlagen. 

24. Datenschutzklausel, Google, Cookies, Newsletter

24.1 Datenverarbeitung und Vertragsabwicklung
Wir verarbeiten, speichern und verwenden die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse), ausschließlich zum Zwecke der automatischen Vertragsabwicklung in einer Teilnehmerevidenzliste. Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

24.2 Newsletter / Direktwerbung
Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten und Sie dem nicht widersprochen haben, behalten wir uns vor, Ihnen regelmäßig Angebote zu ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen, wie den bereits erworbenen, per E-Mail zuzusenden (Newsletter). Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit (insbesondere per E-Mail an office@group-austria.at) widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

24.3 Webanalyse mit Google Analytics 4 (GA4)
Diese Website nutzt Google Analytics 4, einen Webanalysedienst der Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“). Google Analytics 4 verwendet Cookies und ähnliche Technologien, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die hierbei erzeugten Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Google Analytics 4 nutzt standardmäßig eine IP-Anonymisierung, wodurch Ihre IP-Adresse innerhalb der EU oder anderer Vertragsstaaten des EWR gekürzt wird. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an Google-Server in die USA übertragen und dort gekürzt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Datentransfers in Drittländer (wie die USA) das Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht und Risiken bestehen können (z. B. Zugriff durch Behörden). Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; darüber hinaus können Sie die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google mittels eines Browser-Plugins unter https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de verhindern. Zusätzlich bieten wir auf unserer Website eine Opt-out-Möglichkeit, die ein Cookie setzt, um die künftige Datenerfassung zu verhindern.

24.4 Cookies und Einwilligungsmanagement
Wir setzen Cookies nur auf Grundlage Ihrer Einwilligung ein, soweit diese nicht technisch unbedingt erforderlich sind. Im Rahmen unseres Cookie-Banners informieren wir transparent über Art, Zweck, Dauer und mögliche Empfänger der Cookies. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Einstellungen im Cookie-Banner widerrufen.

24.5 Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einsatz von KI-Systemen erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Die Verarbeitung dient ausschließlich den im Einwilligungstext beschriebenen Zwecken. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profilbildung.

24.6 Sicherheitsmaßnahmen nach NIS-2
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz unserer Systeme gegen unbefugten Zugriff, Datenverlust, Schadsoftware und andere Cyberangriffe.

24.7 Social Media Plugins
Die bisherige Einbindung von Social Plugins (z. B. Facebook) erfolgt nur noch in datenschutzfreundlicher 2-Klick-Lösung. Erst mit Ihrer aktiven Zustimmung wird eine Verbindung zu den Servern des Anbieters aufgebaut. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

24.8 Betroffenenrechte (DSGVO)
Teilnehmer:innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß Art. 15–21 DSGVO sowie das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (insbesondere in dem Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthalts, des Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Für Datenschutzanfragen wenden Sie sich bitte an: office@group-austria.at.

24.9 Alternative Streitbeilegung (AStG, ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zugänglich ist. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Gemäß § 19 Abs. 3 AStG weist die „Group Austria“ Verbraucher:innen, wenn mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hin.
Für Online-Geschäfte sind dies insbesondere:

Die „Group Austria“ erklärt, dass sie – soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht – an einem Verfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle nicht teilnimmt.

26. Gerichtsstand 

26.1 Für Streitigkeiten mit Verbrauchern wird die Zuständigkeit jenes Gerichtes vereinbart, an dem der Verbraucher seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für den Fall, dass der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes lt. Anmeldeformular vereinbart. 

27. Schlussbestimmungen

27.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn diese von der „Group Austria“ auch schriftlich bestätigt werden.

27.2 Ergänzungen zu einem schriftlich zustande gekommenen Vertrag bedürfen der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

27.3 Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen der Europäischen Union und des Staates, in dem der/die Verbraucher:in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

27.4 Für Streitigkeiten aus Geschäften mit Unternehmer:innen wird das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz der „Group Austria“ in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher:innen richtet sich der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz.

27.5 Für alle Zustellungen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden/der Kundin wird die im Bestellformular bekannt gegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse als Zustelladresse vereinbart. Rechtserhebliche Erklärungen der „Group Austria“ sowie Rechnungen können mit Rechtswirksamkeit an diese Anschrift bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden.