Teilnahmebedingungen für virtuelle Bildungsangebote der Group Austria – besser leben mit Bildung
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Group Austria – besser leben mit Bildung (im Folgenden „Group Austria“) und den Teilnehmer:innen an virtuellen Bildungsangeboten. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Group Austria.
1. Vertragsabschluss, Anmeldung und Teilnehmervoraussetzungen
1.1 Die Anmeldung zu virtuellen Bildungsangeboten erfolgt über das Online-Buchungssystem, per E-Mail oder schriftlich.
1.2 Mit der Anmeldung gibt der Kunde/die Kundin ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder elektronische Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung der Group Austria zustande.
1.3 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die im jeweiligen Lehrgangsprofil beschriebenen Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (z. B. Mindestalter, Sprachkenntnisse, Nachweis beruflicher Qualifikationen, technische Ausstattung). Diese sind in der jeweiligen Produktbeschreibung/Lehrgangsausschreibung veröffentlicht und bilden einen verbindlichen Bestandteil des Vertrags.
1.4 Für die Anmeldung ist die Übermittlung der erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, ausgefülltes Anmeldeformular) notwendig. Die Group Austria behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Rücktritts- und Widerrufsrechte
2.1 Für Verträge, die unter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fallen, gilt ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss (§ 11 FAGG).
2.2 Der Rücktritt ist formfrei, jedoch durch eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) an die in den AGB genannte Adresse zu richten.
2.3 Hat der/die Teilnehmer:in verlangt, dass die Dienstleistungen bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, und tritt er/sie anschließend zurück, ist ein angemessener Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).
2.4 Ein Muster-Widerrufsformular wird bereitgestellt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Lehrgangsgebühren sind Endpreise inkl. aller Steuern und Abgaben gemäß UStG. Die Group Austria ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 als gemeinnütziger Verein von der Umsatzsteuer befreit.
3.2 Personalisierte Preisgestaltungen (z. B. Rabatte, Förderungen) werden im Rahmen der Anmeldung offengelegt (§ 6a KSchG).
3.3 Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu erfolgen, sofern keine Ratenvereinbarung getroffen wurde.
4. Teilnahme, Anwesenheit und Pflichten
4.1 Für einen erfolgreichen Abschluss ist eine Mindestanwesenheit von 75 % der Unterrichtseinheiten erforderlich. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
4.2 Versäumte oder nicht bestandene Kursteile können kostenpflichtig nachgeholt werden. Ein einmaliges Wiederholen von Prüfungen ist kostenfrei.
4.3 Teilnehmer:innen verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und des Verhaltenskodex. Ein Verstoß kann nach Verwarnung zum Ausschluss führen.
5. Technische Voraussetzungen
5.1 Für die Teilnahme an virtuellen Angeboten sind ein PC oder Laptop, stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher (Headset empfohlen) erforderlich.
5.2 Die Installation erforderlicher Software (z. B. Zoom, Moodle, Lernplattformzugänge) liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen.
6. Ausschlussrecht des Veranstalters
6.1 Die Group Austria ist berechtigt, Teilnehmer:innen vom weiteren Lehrgang auszuschließen, wenn
- ungebührliches Verhalten,
- Verstöße gegen den Verhaltenskodex,
- Beleidigungen oder Störungen des Unterrichts (online oder offline),
- Missbrauch sozialer Medien im Zusammenhang mit dem Lehrgang,
vorliegen.
6.2 Im Falle eines begründeten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
7. Datenschutz und Datensicherheit
7.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO und DSG.
7.2 Internationale Datentransfers finden nur unter den Bedingungen der Art. 44 ff DSGVO statt (z. B. Standardvertragsklauseln).
7.3 Es werden angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach NIS-2 getroffen, um Systeme und Daten gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
7.4 Details finden sich in der Datenschutzerklärung der Group Austria.
8. Einsatz von KI-Systemen
8.1 Im Rahmen einzelner Bildungsangebote können Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) unterstützend eingesetzt werden.
8.2 Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung oder soweit für die Vertragserfüllung erforderlich.
8.3 Es erfolgen keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung (Art. 22 DSGVO).
8.4 Die Group Austria verpflichtet sich zur Einhaltung der Europäischen KI-Verordnung (AI Act), sobald diese verbindlich in Kraft tritt.
9. Urheberrecht
9.1 Lehrmaterialien, Aufzeichnungen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
9.2 Jede Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ohne Zustimmung ist untersagt und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
10. Streitbeilegung
10.1 Für sämtliche Streitigkeiten gilt österreichisches Recht unter Berücksichtigung zwingender EU-Verbraucherschutzbestimmungen.
10.2 Gerichtsstand ist Wien für Unternehmer:innen, für Verbraucher:innen der Wohnsitz.
10.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
10.4 Die Group Austria ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Stand 10/2025
Prüfungsordnung der Group Austria
(Stand: 2025)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Prüfungsordnung gilt für alle Prüfungen, die von der „Group Austria – besser leben mit Bildung“ im Rahmen ihrer Lehrgänge, Seminare und Zertifizierungen durchgeführt werden.
1.2 Sie ist verbindlicher Bestandteil der Teilnahmebedingungen und von allen Teilnehmer:innen einzuhalten.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
2.1 Zur Prüfung werden nur Teilnehmer:innen zugelassen, die sämtliche laut Lehrgangsbeschreibung und Richtlinien vorgesehenen Aufgaben, Tests und Leistungsnachweise erfolgreich erbracht haben.
2.2 Spätestens vor Prüfungsbeginn ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
2.3 Prüfungen sind grundsätzlich persönlich und alleine im Raum (auch online) abzulegen, um eine eigenständige Leistung sicherzustellen.
§ 3 Prüfungsarten
3.1 Prüfungen können schriftlich, mündlich, praktisch oder in kombinierter Form erfolgen.
3.2 Die Prüfungsform ergibt sich aus der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung.
§ 4 Prüfungsorganisation
4.1 Ort, Zeit und Ablauf der Prüfung werden von der Prüfungsleitung festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.
4.2 Teilnehmer:innen erhalten vor Beginn alle notwendigen Informationen zu Ablauf, Hilfsmitteln und Verhaltensregeln.
§ 5 Durchführung
5.1 Prüfungen beginnen pünktlich. Ein verspätetes Erscheinen kann zum Ausschluss führen.
5.2 Prüfungen sind persönlich und ohne unzulässige Hilfsmittel abzulegen.
5.3 Alle Anweisungen der Prüfungsaufsicht sind verbindlich.
5.4 Die Bewertung erfolgt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Group Austria dokumentiert die Ergebnisse und stellt sie den Teilnehmer:innen in geeigneter Form zur Verfügung. Das Endergebnis wird mit Begründung dokumentiert und kommuniziert.
§ 6 Aufzeichnungen
6.1 Prüfungen können zur Sicherstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit aufgezeichnet werden.
6.2 Aufzeichnungen dienen ausschließlich internen Prüfzwecken und werden nach spätestens drei Jahren gelöscht.
§ 7 Bewertung
7.1 Zertifizierte Prüfungen werden nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet: Jede Bewertung erfolgt durch mindestens zwei qualifizierte Prüfer:innen.
7.2 Bei Abweichungen zwischen den Bewertungen entscheidet die Prüfungsleitung nach Anhörung beider Prüfer:innen.
§ 8 Bestehen
8.1 Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die in der jeweiligen Prüfungsordnung oder Lehrgangsbeschreibung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt sind.
8.2 Das Ergebnis wird den Teilnehmer:innen schriftlich mitgeteilt.
§ 9 Nichtbestehen
9.1 Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn die festgelegten Anforderungen nicht erfüllt wurden.
9.2 In diesem Fall wird eine Wiederholungsmöglichkeit gemäß § 10 eingeräumt.
§ 10 Wiederholung von Prüfungen
10.1 Jede nicht bestandene Prüfung kann grundsätzlich einmal kostenfrei wiederholt werden.
10.2 Weitere Wiederholungen sind kostenpflichtig und richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
10.3 Wiederholungen müssen innerhalb von einem Jahr erfolgen.
§ 11 Rücktritt
11.1 Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) möglich und unverzüglich nachzuweisen.
11.2 In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht angetreten.
§ 12 Täuschung und Ordnungsverstöße
12.1 Täuschungsversuche oder Ordnungsverstöße (z. B. unerlaubte Hilfsmittel, Störung der Prüfung) führen zum sofortigen Ausschluss.
12.2 Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden.
12.3 Der Vorfall wird dokumentiert und für mindestens drei Jahre gespeichert.
§ 13 Rechtsmittel
13.1 Teilnehmer:innen können binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich eine Überprüfung der Bewertung beantragen.
13.2 Die Prüfungsleitung entscheidet nach Anhörung der beteiligten Prüfer:innen endgültig.
§ 14 Täuschung
14.1 Täuschungshandlungen, wie z. B. die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Plagiate oder Manipulationen, führen zum sofortigen Nichtbestehen.
14.2 Täuschungen werden dokumentiert und mindestens drei Jahre gespeichert.
§ 15 Prüfungswiederholung nach Täuschung
15.1 Ausschluss von Wiederholungen
Bei festgestellten Täuschungshandlungen gemäß § 14 ist eine Wiederholung der jeweiligen Prüfung grundsätzlich ausgeschlossen.
15.2 Ausnahmefälle
Die Prüfungsleitung kann in begründeten Ausnahmefällen (z. B. nachweislich unbeabsichtigtes Verhalten oder erstmaliger geringfügiger Verstoß) eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit einräumen.
15.3 Kostenpflichtigkeit
Eine Wiederholung nach Täuschung ist stets kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der „Group Austria“.
15.4 Dokumentation
Alle Entscheidungen zu Wiederholungen nach Täuschung werden dokumentiert und für mindestens drei Jahre gespeichert.